COACHING
St. Stefan ob STAINZ und GRAZ
Termine:
0676 62 42 960
... wörtlich übersetzt Behandlung der Seele beziehungsweise von seelischen Problemen. Sie bietet Hilfe bei Störungen des Denkens,
Fühlens, Erlebens und Handelns. Dazu zählen psychische Störungen wie Ängste, Depressionen, Essstörungen,
Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen, Süchte und Zwänge.
Darüber hinaus wird Psychotherapie bei psychosomatischen Störungen angewandt. Der Begriff Psychosomatik bringt zum Ausdruck,
dass die Psyche (Seele) einen schädigenden Einfluss auf das Soma (Körper) hat.
Immer mehr werden psychologische Behandlungsmethoden
- begleitend zu medizinischen Maßnahmen
- bei organischen Störungen
eingesetzt (z.B. bei chronischen Erkrankungen, bei starken Schmerzzuständen, bei neurologischen Störungen, bei Herz-Kreislauferkrankungen).
Wer von seelischen Problemen geplagt wird und diese alleine nicht in den Griff bekommt, sollte sich ebensowenig wie bei körperlichen Erkrankungen scheuen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies gilt natürlich vor allem dann, wenn sich die psychische Störung schon über längere Zeit hinzieht oder wenn sie sich gar mehr und mehr verschlimmert. Für den Erfolg einer Therapie ist es allerdings sehr bedeutsam, dass der Betroffene ernsthaft dazu bereit ist, sich mit seinen Problemen auseinanderzusetzen und an deren Beseitigung - unterstützt durch den Psychotherapeuten - mitzuarbeiten. Damit eine Psychotherapie erfolgreich ambulant durchgeführt werden kann, muss beim Patienten im übrigen ein Mindestmaß an psychischer Stabilität und Belastbarkeit noch gegeben sei. Andernfalls ist eine stationäre Psychotherapie vorzuziehen.
Erwachsene haben die Möglichkeit für Honorarkosten von Psychotherapien von den Krankenkassen Euro 21,80 (pro Behandlungseinheit a 50 Minuten) refundiert zu bekommen.
Behinderte Menschen aller Altersstufen können zusätzlich beim Sozialhilfereferat einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Psychotherapeuten sind gemäß §15 PthG zur uneingeschränkten Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres
Berufs anvertrauten Geheimnisse verpflichtet, und zwar gegenüber allen Dritten einschließlich Ehegatten, Lebensgefährten,
aber auch privaten und öffentlichen Einrichtungen, wie z.B. Behörden oder Sozialversicherungsträgern (§15 PthG).
Diese Verschwiegenheitspflicht gilt während und nach Abschluß der Psychotherapie. Es auch nicht möglich, dass Patienten
selbst die Schweigepflicht der Psychotherapeuten aufheben. Das ist sehr wichtig, denn damit können Dritte, wie z.B. Verwandte, auch
nicht durch etwaiges Drängen oder Druckausübung auf Patienten eine Aufhebung erreichen, sodass die Bestimmung zum Schutz und zur
Entlastung der Patienten beiträgt. Eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht kann nur dann entschuldbar sein, wenn dadurch in einer
Notlage bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung ein unmittelbar drohender Nachteil von sich oder anderen abgewendet kann. Das Psychotherapiegesetz
ist somit wesentlich strenger gefasst als beispielsweise das Berufsgeheimnis der Ärzte (§ 26 Ärztegesetz)
zum Psychotherapiegesetz
(Quelle: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen)
... ist die professionelle Beratung und Betreuung von Menschen in Problem- und Entscheidungssituationen. Sie trägt dazu bei belastende oder schwer zu bewältigende Situationen zu erleichtern, zu verändern und einer Lösung zuzuführen. Lebens- und Sozialberatung ist insbesondere eine Hilfestellung und ein Angebot für Menschen,
Die Beratungsthemen sind so vielfältig wie der Alltag ... mehr